Bundestag beschließt Anpassung der EEG-Solarförderung

Wiesbaden, 28. Februar 2011

Der Deutsche Bundestag hat gestern Abend wie erwartet die im Januar zwischen BSW-Solar und Bundesumweltministerium beschlossene Anpassung der EEG-Solarstromförderung verabschiedet. Die Anpassung kann nach noch ausstehender Bestätigung durch den Bundesrat zum 1. Juli 2011 in Kraft treten.

Wie bereits im BSW-Solar-Intern vom 20. Januar berichtet, legt die nun im Bundestag beschlossene Änderung fest, den variablen Teil der laut geltendem EEG für Anfang 2012 vorgesehenen Vergütungsabsenkung auf den 1. Juli 2011 vorzuziehen, falls der Zubau von Photovoltaikanlagen in den Monaten März bis Mai dieses Jahres einen Jahreszubau von mehr als 3,5 GW erwarten lässt. Die flexible Reduzierung der Fördersätze kann in diesem Fall - je nach prognostiziertem Marktwachstum - 3 bis 15 Prozent betragen. Der höchste mögliche Degressionssatz von 15 Prozent tritt nur dann ein, wenn auf der Basis der Prognose ein Rekordzubau von mehr als 7,5 GW zu erwarten wäre. Lässt die Hochrechnung hingegen einen Jahreszubau von weniger als 3,5 GW erwarten, wird am 1. Juli keine Kürzung der Einspeisevergütung vorgenommen. Zum 1. Januar 2012 erfolgt schließlich der nächste Degressionsschritt, der dann auch mögliche Abweichu ngen des Jahreszubaus gegenüber der Frühjahrsprognose ausgleichen wird. Insgesamt kann die Jahresdegression 2011/2012 dann maximal 24 Prozent betragen.

Mit dieser Regelung bleibt die marktorientierte Vergütungsdegression für Solarstrom erhalten. Forderungen aus Koalitionskreisen, einen festen Mengendeckel für den PV-Zubau einzuführen, konnten sich somit nicht durchsetzen.

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