Kurzes FAQ zum Eigenverbrauch von Solarstrom
Wiesbaden, 26. Mai 2010
Für Strom aus einer Photovoltaikanlage kann seit Inkrafttreten des
EEG 2009 auch bei direktem Selbstverbrauch eine Vergütung nach dem
EEG beansprucht werden. Voraussetzungen sind:
- die Anlage wurde zwischen dem 1. Januar 2009 und dem 30. Juni 2010 in Betrieb genommen,
- die Anlage befindet sich an oder auf einem Gebäude,
- die Anlage weist eine installierte Leistung bis max. 30 kW auf (Eine größere Anlage kann nicht zum Zwecke der Vergütung aufgeteilt werden. Hier besteht aber die Möglichkeit der Einspeisung mit entsprechender Vergütung nach §§ 32, 33 Abs. 1 EEG), und
- die Anlage verfügt über einen Netzanschluss. Eine netzunabhängige Anlage (Inselsystem) hat keinen Vergütungsanspruch nach dem EEG.
Der Anlagenbetreiber erhält in diesen Fällen eine Vergütung für den direkt genutzten Strom.
Die Vergütung gilt für jede selbst verbrauchte Kilowattstunde aus der Photovoltaikanlage. Als Eigenverbrauch wird nur der Teil des Stroms aus der Anlage gezählt und vergütet, der das Haus tatsächlich nicht verlässt: Es kommt auf die Gleichzeitigkeit der Stromerzeugung und des Stromverbrauchs an. Dies muss durch eine Messung nachgewiesen werden.
Diese Regelung gilt auch nach einer Gesetzesänderung für die bereits in Betrieb genommenen Anlagen fort. Die Neuregelung betrifft hingegen nur Anlagen, die nach dem 30. Juni 2010 in Betrieb genommen werden.
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