Ab 01.01.2012 monatliche Abschlagszahlungen für Solarstrom

Wiesbaden, 21. Dezember 2011

Netzbetreiber müssen monatliche Abschläge in angemessenem Umfang leisten
In § 16 Abs. 1 EEG 2012 heißt es jetzt: „Auf die zu erwartenden Zahlungen sind monatliche Abschläge in angemessenem Umfang zu leisten.“ Lediglich die Höhe der Abschlagszahlungen kann noch zu Meinungsverschiedenheiten führen, erläutert Dr. Thomas Binder von der auf Solarenergie spezialisierten Kanzlei Dr. Binder, Flaig und Ritterhoff (Freiburg). Spätestens ab dem zweiten Jahr des Anlagenbetriebs dürfte der Rückgriff auf die Vergütung im ersten Jahr des Anlagenbetriebs auch hier für klare Verhältnisse sorgen. Wichtig für Anlagenbetreiber: Die neue Regelung im EEG gilt auch ausdrücklich für Altanlagen. Auch wer zum Beispiel im Jahre 2009 eine Photovoltaik-Anlage in Betrieb genommen hat, kann ab dem 01.01.2012 monatliche Abschlagszahlungen vom Netzbetreiber fordern.

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