Regierungsfraktionen bringen EEG-Gesetzentwurf in parlamentarische Beratungen ein

Wiesbaden, 7. April 2010

Die Regierungsfraktionen haben im Deutschen Bundestag einen Entwurf für ein EEG-Änderungsgesetz in die parlamentarischen Beratungen eingebracht. Union und FDP hatten sich nach weiteren Beratungen in der vergangenen Woche darauf verständigt, zunächst den Kabinettsentwurf der Bundesregierung vom 3. März 2010 als eigenen Gesetzentwurf in die Beratungen einzubringen und über mögliche weitere Anpassungen dieses Entwurfs im Verlauf der nun anstehenden parlamentarischen Beratungen zu verhandeln.

  • Die Vergütung für PV-Dachanlagen wird zum 1. Juli 2010 zusätzlich einmalig um 16 Prozent gesenkt.
  • Die Absenkung der Vergütung bei PV-Freiflächenanlagen auf Konversionsflächen und bereits versiegelten Flächen beträgt 11 Prozent und für sonstige Flächen 15 Prozent, jeweils zum 1. Juli 2010.
  • Die Zielmarke für das jährliche Ausbauvolumen wird von 1.700 Megawatt auf 3.500 Megawatt angehoben.
  • Die jährliche Absenkung der Vergütung wird stärker an das PV- Marktwachstum angepasst. Wird die Zielmarke von 3.500 Megawatt/a überschritten, sinken die Vergütungssätze zum Jahresanfang 2011 um 2 Prozentpunkte und 2012 um 3 Prozentpunkte je 1.000 Megawatt/a zusätzlichem Marktvolumen über den im EEG regulär vorgesehenen Degressionssatz von 9 Prozent hinaus. Unterschreitet das Marktwachstum die Untergrenze von 2.500 Megawatt sinken die Vergütungssätze je 500 MW Unterschreitung um 2,5 Prozentpunkte langsamer.
  • Für die marktabhängige Anpassung der Degression zum 1. Januar 2011 wird die neu installierte PV-Leistung der Monate Juni bis September zugrunde gelegt und mit dem Faktor 3 multipliziert – also auf einen 12-Monatszeitraum hochgerechnet.
  • Die Vergütungsfähigkeit für Freiflächenanlagen auf Ackerflächen entfällt zukünftig. Vergütungsfähig bleiben lediglich Anlagen die bis zum 31.12.2010 in Betrieb genommen werden, wenn für sie bereits vor dem 1.1.2010 ein Bebauungsplan vorlag.
  • Für Freiflächenanlagen auf allen Flächenkategorien, die sich in der Planung befinden und die nicht bis zum Inkrafttreten des Gesetzes in Betrieb genommen sind, wird eine Übergangsregelung geschaffen: Die Anlagen, für die bis Ende 2009 ein Bebauungsplan vorlag, dürfen bis Ende 2010 realisiert werden. Die einmalige Absenkung der Vergütung wird für diese Anlagen ausgesetzt.
  • Gewerbe- und Industriegebiete sowie Flächen entlang von Autobahnen und Bahntrassen (im Abstand von 100m zur Fahrbahn) werden neu als Flächenkategorien in das EEG aufgenommen.
  • Der Anreiz für Privathaushalte, die Solarstrom nicht ins Netz einspeisen, sondern selbst verbrauchen, wird auf 8 Cent pro Kilowattstunde erhöht und gilt zukünftig für Anlagen bis zu einer Größe von 800 kWp.

Als einen Schritt in die richtige Richtung begrüßt der Bundesverband Solarwirtschaft e.V. (BSW-Solar) die Beschlussfassung des Bundesrates, die für den Sommer 2010 geplante zusätzliche Absenkung der Solarstromförderung von bis zu 16 Prozent auf höchstens zehn Prozent zu begrenzen. Sollte der Bundestag den Empfehlungen der Länderkammer folgen, würde der deutschen Solarbranche der Rücken gestärkt und geholfen, ihre Wettbewerbsfähigkeit und Technologieführerschaft zu erhalten. Der BSW-Solar hatte der Politik bereits im letzten Herbst vorgeschlagen, eine zusätzliche Förderkürzung im Jahr 2010 vorzunehmen, diese aber auf fünf Prozent zu begrenzen.

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