Die Investition in eine Solarstromanlage lohnt sich!

Trotz der nächsten Absenkung der Einspeisevergütung zum 01.01.2012 ist eine Solarstromanlage für Verbraucher so günstig wie noch nie, denn die Preise für Solarstromsysteme sind ebenfalls deutlich gesunken.

Vergütung 20 Jahre lang
Die Förderung der Stromerzeugung aus Solarstrom wird in dem Erneuerbare-Energien- Gesetz geregelt. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) legt fest, dass jede ins öffentliche Stromnetz eingespeiste Kilowattstunde Solarstrom vergütet wird – 20 Jahre lang. Damit amortisiert sich das eigene Solarkraftwerk innerhalb seiner Lebensdauer und bringt noch eine Rendite. Günstige Finanzierungsprogramme, z. B. über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) flankieren die Einspeisevergütung, indem sie Darlehen mit einem sehr günstigen Zinssatz anbieten.

Neue Vergütungskategorien
Ab April 2012 gibt es nur noch drei Vergütungsstufen:

  1. bis 10 kWp
  2. ab 10 kWp bis 1.000 kWp
  3. ab 1.000 kWp bis 10.000 kWp
Eine Unterscheidung zwischen Gebäude- und Freilandanlagen wird hinsichtlich der Höhe der Vergütung nicht mehr getroffen.

Um den Anreiz zum Eigenverbrauch und der Selbstvermarktung zu verstärken, werden ab April 2012:

  • bei Anlagen bis 10 kWp nur noch 80% der Anlagenleistung
  • bei Anlagen über 10 kWp bis 1.000 kWp nur noch 90% der Anlagenleistung vergütet.

Bei einer Anlagenleistung von 1.000 kWp bis 10.000 kWp werden weiterhin 100% des generierten Solarstroms vergütet.

Vergütungssätze Photovoltaik 2012 ab 01. April
Ab April 2012 erfolgt die Reduzierung der Einspeisevergütung in Schritten von 15 Ct pro Monat. Damit soll der erhöhte Zubau mit PV-Anlagen zum Ende eines Vergütungszeitraumes unterbunden werden.

Inbetriebnahme Dachanlage bis 10 kWp Dachanlage bis 1.000 kWp Freiflächen- und Dachanlagen bis 10 MW
ab 01.04.2012 19,50 Cent 16,50 Cent 13,50 Cent

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